Der Mensch mag keine Veränderungen. Dennoch vollzieht er sie und schafft Kulturräume. Er rodet Bäume an Bergen, baut Autobahnen, entwickelt Nutzfläche für landwirtschaftliche Zwecke und schafft
Gewerbeflächen.
So sehen wir heute aus Dortmund kommend in Fahrtrichtung Hannover rechts der A2 ein gewaltiges Logistikzentrum, ein Gewerbegebiet und wenige Kilometer weiter einen modernen Mastbetrieb im
Landschaftsschutzgebiet.
Der Mastbetrieb befindet sich nahezu im Zentrum unseres Planungsraums. Im Erfolgsfall werden dort fünf moderne Windenergieanlagen signalisieren: Hier wird gearbeitet, hier werden Werte
geschaffen, hier versorgt man sich mit Windstrom. Schon ist man über`m Berg, betrachtet die Tiefebene. Man sieht, dass auch die Nachbargemeinden ihren Beitrag zur Energiewende trotz erheblicher
Einschränkungen durch den Flugbetrieb leisten. Gut so.
Windparkentwickler und -betreiber verstehen sich als Nachbarn und Mitglied der Gemeinde. Niemand soll gesundheitliche Schäden hinnehmen. Jede ernsthafte Frage bekommt eine seriöse Antwort.
Hätte man von Rodenberg einen unverstellten Blick nach Osten, sähe man zukünftig fünf Rotoren mit je drei Rotorblätter. Sie drehen sich gemächlich, ziehen ihre Kreise. Ihre Türme sind schlank und
enden bei einer Höhe von 125 m ü. Gr.. Ganz nach Lichteinfall sind sie deutlich oder weniger deutlich zu erkennen. Die Farbgebung ist der Luftfahrt geschuldet und stellt einen weltweiten Standard
dar. Ausgestattet sind die Anlagen mit „Bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung“. Sie warnen Luftfahrzeuge, wenn sie in den Bereich der Anlagen kommen. Nur dann. Nur so lange, wie nötig.
Je höher, desto besser. Eine alte Regel. Im Windpark Rodenberg ist das anders. Hier beträgt die Höhenbegrenzung ca. 200 m über Grund. Ein so genanntes MVA-Gebiet ist ursächlich. Oberhalb dieser
Höhe befindet sich ein geschützter Flugraum zum Instrumentenanflug für Luftfahrzeuge. Jedes Hindernis ist hier tabu.
Windenergieanlagen sind Landmarken. Das bestreitet niemand. Sie sind zugleich notwendig, denn wir alle brauchen grünen Strom. Was tun?
Für den Eingriff ins Landschaftsbild werden von den Genehmigungsbehörden Ausgleichszahlungen erhoben, die vor Baubeginn zu entrichten sind. (Übrigens: Gleiches gilt für die Rückbau-Rücklagen.)
Diese Mittel werden vom Landkreis Schaumburg verwaltet und für Naturschutzmaßnahmen verwendet. (Anmerkung: Es empfiehlt sich, die Mittelverwendung möglichst vor Ort durchzuführen.)
Infraschall: Kein Thema, wissenschaftlich widerlegt.
Schallbelastung: Die geplanten Standorte befinden sich hinter dem „Geräuschvorhang der A2“ in 900 – 1400 m Entfernung.
Schattenwurf: Die geplanten Anlagenstandorte sind zu weit von Wohnsiedlungen entfernt, um Störungen zu verursachen.
Kommen wir zur Natur: Wir befinden uns am Deisterrand. Nahezu mittig des Plangebiets befindet sich als „Vorbelastung“ eine moderne Schweinemastanlange nebst Infrastruktur. Die
Autobahn, ebenfalls eine Vorbelastung, trennt die Gemeinde und ihre Bewohner vom Deister. Im Norden befindet sich ein Gewerbegebiet, in dem sich früher das Warnamt befand.
Dennoch: Wir respektieren, dass wir uns in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) befinden. Zu sehen ist ein Bach, der in Richtung Domäne verläuft, gepflegte Acker- und Wiesenflächen, alte Baumarten
und Hecken, die Ackerflächen segmentieren und die Böden vor Erosion schützen.
Hier leben Tiere, die wir achten. Wissenschaftler haben sich bereits über etliche Jahre mit einem mutmaßlichen Brutnachweis eines Schwarzstorchs befasst, andere nehmen die Avifauna über mehr als
ein Jahr akribisch unter die Lupe und unterziehen die Daten einer Bewertung.
Nur so können wir Einschränkungen für die Natur bewerten und ggf. Ausgleichsmaßnahmen entwickeln. Im Ergebnis geht es der Tier- und Pflanzenwelt bereits ein Jahr nach Beendigung der Baumaßnahmen
ebenso gut, meist sogar besser als zuvor. Wanderer und Landwirte nutzen ein erheblich verbessertes Wegenetz im Windpark. Nicht selten werden Windparks zu Ausflugszielen.
Von besonderer Bedeutung im Genehmigungsverfahren ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Es gilt international als Gold-Standard legt die Messkriterien fest, nach denen der Windpark Rodenberg
genehmigt würde.