Ganz am Anfang der Prozesskette von Windparkprojekten sehen wir uns besonders gefordert. Proaktiv, verantwortungsbewusst und mit großer Sorgfalt entwickeln wir Gebiete als Standorte für Windkraftanlagen. Vor Ort prüfen wir die Rahmenbedingungen und bewerten die Auswirkungen von Windparkprojekten auf Mensch und Natur. Dazu nutzen wir modernste Tools und setzen Drohnen für Luftbildaufnahmen ein oder GPS-gestützte Messmittel zur Geländehöhenbestimmung etc. - Und unsere Intuition.
Erst wenn die Voraussetzungen aus unserer Sicht gegeben sind, treten wir mit Grundstückseigentümern in Kontakt, werben für deren Vertrauen und streben Vertragsverhältnisse zu attraktiven Konditionen an.
Ohne jegliches Kostenrisiko für die Grundstückseigentümer entwickeln wir das Vorhaben und werben um Akzeptanz in der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung.
Die Energiewende braucht zwingend die Energie der Windkraft. Wir leisten mit engagierten Grundstückseigentümern unseren Beitrag.
Die Kommunen profitieren von den Erträgen leistungsstarker Windkraftanlagen. Jede Anlage könnte als gelungene Gewerbeansiedlung betrachtet werden, denn sie erzeugt Strom für tausende Haushalte. Windparks sichern die Energieversorgung der lokalen Wirtschaft. Dies wird sich als Standortvorteil erweisen, Arbeitsplätze sichern und schaffen. Man lebt letzten Endes auch gerne dort wo man arbeitet. Die lokale Wertschöpfung begrenzt sich daher keineswegs auf Pachterlöse und Gewerbesteuer. Engagierte Standortgemeinden können sich eine Beteiligung nach §6 EEG2023 erschließen. In der Summe wird nicht nur einem wichtigen Ziel der Daseinsvorsorge entsprochen - neue Energien entwickeln sich zum Wohlstandsfaktor.
Als unabhängige Initiatoren von Windkraftstandorten sind wir frei in der Gestaltung von Windparkkonzepten, Bürgerbeteiligungs- und Vergütungsmodellen. Dies ist mit den Beteiligten und Betroffenen
zu entwickelt. Auch hier sehen wir unsere Aufgabe.
Ausgewiesene Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie sind fast vollständig ausgeschöpft, stellen aber für die Erneuerung (Repowering) interessantes Potential dar. Sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir erarbeiten Empfehlungen für ein neues Standortkonzept auf eigenes Risiko.
Neue Gesetzesentwicklungen, die dem Ausbau der Windenergie dienen, erschließen wir uns frühzeitig und stellen sie den Kommunen vor. Ein aktuelles Beispiel ist die Isolierte Positivplanung nach §249 BauGB.
Bei der Suche nach neuen Potentialzonen orientieren wir uns nicht nur an ausgewiesenen Vorranggebieten. Vielmehr untersuchen wir windreiche Areale auf ihre Nutzbarkeit, um sie der Kommune zur Weiterentwicklung vorzuschlagen. Diese Analysen werden besonders sorgfältig durchgeführt, denn sie sollen Aussicht auf Akzeptanz bei den Bürger:innen haben. Die Würdigung harter und weicher Tabukriterien zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt werden dabei stets berücksichtigt. Wir werben aber zugleich auch dafür, dass insbesondere weiche Tabukriterien im Bedarfsfall einer Neuabwägung unterzogen werden. Konkret kann dies die Empfehlung zur Aufhebung eines mehrfach vorbelasteten Landschaftsschutzgebietes sein. Aus unserer Sicht leisten moderne Windkraftanlage einen massiven Beitrag zum Klimaschutz - und tragen damit zum Artenschutz bei.